Gut zu wissen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aus- und Weiterbildungen in der Schweiz
Die hier definierten Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der vorstehenden Ausbildungsvereinbarung mit Sabine Beutler, Mental und Bewusstseinstrainer.
Der hier verwendete Begriff Lehrgang umfasst sämtliche ausgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Lehrgänge, Semester, Module, Seminare).
Sabine Beutler ist Ihr Vertragspartner
Änderungen vorbehalten
Die in den Stundenplänen angegebenen Lektionen, Inhalte, Unterrichtszeiten, Laufzeiten, Daten und Gebühren können Veränderungsprozessen unterstehen, welche z.T. nicht im alleinigen Einflussbereich des Ausbildungszentrums liegen.
Es bleibt dem Ausbildungszentrum daher vorbehalten, jederzeit alle Parameter der Lehrgänge entsprechend anzupassen.
Anmeldung / Ausbildungsvereinbarung
Nach Buchung über die Homepage, per Mail, bei persönlicher Buchung vor Ort oder per Telefon ist der Ausbildungsvertrag formell abgeschlossen. Mündlich Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind ausgeschlossen. Annullierungen, Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen haben immer schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen, wobei das Datum des Poststempels gilt. Nach Vertragsabschluss gelten folgende Fristen und Regelungen für dessen Auflösung:
Kündigungsregelung
Grundsätzlich gilt, dass jede Anmeldung innerhalb von 7 Tagen ab Buchung der Kulanzfrist unterliegt und kostenfrei storniert werden kann. Danach gelten folgende verbindliche Regelungen. Bei telefonischen oder mündlichen Anmeldungen gilt das Datum der Kursbestätigung als Beginn der Kündigungsfrist.
Bis 90 Tage vor Lehrgansstart ist eine Kündigung kostenfrei. (Ausnahme Retreats & Ferienakademie)
Erfolgt die Kündigung
• zwischen dem 89 - 60 Tag vor Lehrgangsstart: sind 20% der vorgenannten Lehrgangsgebühren fällig
• zwischen dem 59 - 30 Tag vor Lehrgangsstart 60% der der vorgenannten Lehrgangsgebühren fällig
• Ab dem 29 Tag vor Lehrgangsstart: sind 100% der vorgenannten Lehrgangsgebühren fällig
Das jeweilige Datum des Lehrgangsstarts (1. Ausbildungstag) und die entsprechenden Semesterdaten sind aus den Stundenplänen bzw. der Kursbestätigung ersichtlich. Vereinbarte Zahlungsmodelle bleiben auch im Falle einer kostenpflichtigen Kündigung bestehen.
Wir empfehlen Ihnen für Ihre Bildung eine Annullationsversicherung abzuschliessen.
Ausbildungsunterbruch durch Krankheit / Schwangerschaft / Unfall
Die Ausbildung kann bei Krankheit / Schwangerschaft / Unfall für einen Zeitraum von max. 2 Jahren unterbrochen werden. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin kann bei einem Widereinstieg die bereits besuchten Kurstage fakultativ wiederholen.
Diese Regelung setzt voraus, dass der besuchte Lehrgang auch zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme noch im Ausbildungsprogramm vorhanden ist. Änderungen bleiben vorbehalten. Sollte der Lehrgang nicht mehr durchgeführt werden, wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin adäquater Ersatz angeboten.
Möglichkeiten zur Umbuchung
Diese Regelungen betreffen sämtliche Seminare, Weiterbildungen und Studiengänge mit Ausnahme der Retreats & der Formate in der Ferienakademie, welche in Verbindung mit einem residenziellen Aufenthalt stehen. Für Retreats & Formate der Ferienakademie gilt die Regelung der Verbindlichkeit einer Buchung zu 100% für die Kurskosten und die Verpflichtung gegenüber den Location & Cateringpartnern. Wir empfehlen im eigenen Interesse dringlich den Abschluss einer Annullationsversicherung.
Umbuchung in einen Folgekurs
Eine Umbuchung mit zeitlicher Verschiebung in einen Folgekurs mit identischem Inhalt ist vor Kursbeginn innerhalb eines Zeitrahmens von 2 Jahren kostenfrei möglich (Ausnahme Retreats & Ferienakademie). Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen. Erfolgt eine Umbuchung nach Kursstart in einen identischen Lehrgang mit späterem Datum, tritt die Regelung zum Studienunterbruch in Kraft.
Umbuchungen in einen Lehrgang mit vergleichbarem Umfang, jedoch mit anderem Inhalt
Wünscht ein Teilnehmer eine Umbuchung in ein anderes Lehrgangsformat im vergleichbaren Umfang und in identischer Kostenstruktur, gelten folgende Regelungen:
Bis 30 Tage vor Lehrgangsstart jederzeit kostenfrei möglich (Ausnahme Retreats & Ferienakademie) Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen.
30 – 1 Tag vor Lehrgangsbeginn möglich (Ausnahme Retreats & Ferienakademie). Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen. Diese kurzfristige Umbuchung löst eine Gebühr von CHF 250.-aus.
Umbuchen nach Lehrgangsstart bis zur Absolvierung von 30% des Lehrgangs möglich (Ausnahme Retreats & Ferienakademie). Die bereits besuchten Kurstage des bisherigen Formates werden prozentual zum Kurspreis zusätzlich verrechnet, sofern es sich nicht um eine deklarierte Überschneidung durch eine Lehrgangsverknüpfung handelt. Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen.
Zusatzregelung Umbuchung in vergleichbaren Lehrgang mit höheren Kosten
Die Regelungen wie in Punkt 8.2.2 definiert bleiben bestehen, ist der neu gewählte Lehrgang kostenintensiver, wird der Differenzbetrag mit buchungsaktuellen Zahlungsfristen nachträglich ergänzend in Rechnung gestellt.
Zusatzregelung Umbuchung in vergleichbaren Lehrgang mit tieferen Kosten
Die Regelungen wie vorher definiert bleiben bestehen, ist der neu gewählte Lehrgang kostengünstiger, wird dem Kunden einen Bildungsgutschein für den Differenzbetrag erstellt. Es erfolgt keine Rückzahlung.
Durchführung
Sabine Beutler ist berechtigt, Lehrgänge mit ungenügenden Teilnehmerzahlen zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder abzusagen. Bei kurzfristigen Absagen durch Sabine Beutler werden bereits bezahlte Lehrgangsgebühren zurückvergütet oder an andere Lehrgänge angerechnet. Für den Schulbetrieb und die Anforderungen an Prüfungen und Diplome gelten die jeweiligen Wegleitungen und Prüfungsreglemente der einzelnen Lehrgänge.
Zahlungskonditionen: Einmalzahlungen im Voraus ausser anderer Vereinbarung
Die Einmalzahlung wird 10 Tage vor Kursstart fällig. Bei Buchungen die weniger als 10 Tage vor Kursbeginn stattfinden, wird die Zahlung innerhalb von 10 Tagen fällig.
Unfallversicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Sabine Beutler lehnt jegliche Haftung ab
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Retreats und für Ausbildungen und Seminare in der Ferienakademie
Die hier definierten Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der vorstehenden Ausbildungsvereinbarung mit Sabine Beutler
Der hier verwendete Begriff Lehrgang umfasst sämtliche ausgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Lehrgänge, Semester, Module, Seminare, Workshops).
Änderungen vorbehalten
Die in den Stundenplänen angegebenen Lektionen, Inhalte, Unterrichtszeiten, Laufzeiten, Daten und Gebühren können Veränderungsprozessen unterstehen, welche z.T. nicht im alleinigen Einflussbereich des Ausbildungszentrums liegen.
Es bleibt dem Ausbildungszentrum daher vorbehalten, jederzeit alle Parameter der Lehrgänge entsprechend anzupassen. Dasselbe gilt für die in den Ausschreibungen nominierten Dozenten.
Anmeldung / Ausbildungsvereinbarung
Nach Buchung bei Sabine Beutler ist der Ausbildungsvertrag formell abgeschlossen. Die Buchung wird als rechtskräftig erachtet, wenn diese mündlich abgegeben wird, als auch wenn sich die Person per Internet über das zuständige Formular anmeldet. Bei Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung versendet.
Kündigungsregelung für Retreats und Ausbildungen in der Ferienakademie
Kosten für die Lehrgangsteilnahme/Retreat
Bei Retreats und bei Ausbildungen in der Ferienakademie sind 100% der Gebühren für die Lehrgangsleitung geschuldet. Keine Umbuchung oder Annullation möglich.
Unterkunft, Verpflegung und Seminarkosten
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden mit Datum der der Buchung verbindlich zur Zahlung fällig. Im Falle einer Stornierung sind 100% der Kosten zur Zahlung fällig. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Reiseversicherung abzuschliessen.
Sollte die Reise durch Sabine Beutler, eine Fluggesellschaft, oder durch das Hotel wegen Umwelt- oder Klimaeinflüssen oder aus Sicherheitsgründen durch abgesagt werden müssen, übernimmt Sabine Beutler keine Haftung. Diese allfälligen Schäden müssen durch die Reiseversicherung abgedeckt werden.
Zahlung und Zahlungsverzug
Die Zahlung für Leitungskosten ist 10 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen (Reiseantritt bezieht sich hier auf den 1. Kurstag gemäss Ausschreibung).
Für die Leistungen der Reiseanbieter (Hotel, Transfer, Seminarhäuser) ist je nach Destination eine Anzahlung von 20 -50% bei Buchung zu leisten. Die Restzahlung hat je nach Hotelrichtlinien vor Anreise zu erfolgen oder wird bei Anreise bezahlt. Die genauen Konditionen zur Zahlung sind auf der Anmeldebestätigung erwähnt.
Ist die Zahlung nicht auf dem verrechnenden Bankkonto eingetroffen, kann die Teilnahme am Kurs und/oder Reise verweigert werden. In diesem Fall fallen 100% der Kurskosten an.
Durchführung
Sabine Beutler ist berechtigt, Lehrgänge mit ungenügenden Teilnehmerzahlen zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder abzusagen. Bei kurzfristigen Absagen durch Sabine Beutler werden bereits bezahlte Lehrgangsgebühren zurückvergütet oder an andere Lehrgänge angerechnet. Es werden jedoch keine Reisekosten und Hotelreservationen zurück vergütet, sollten eigenständige Reservationen vor einem definitiven Durchführungsentscheid getroffen worden sein.
Unfall- und Krankenversicherung
Die Versicherung ist Sache der Studierenden. Sabine Beutler lehnt jegliche Haftung ab. Für Reisen ins Ausland empfehlen wir zudem eine REGA-Mitgliedschaft zur Sicherung des Rücktransportes.